Sportbootführerschein Köln


In Deutschland aber auch im Ausland sind Führerscheine vor allem für motorgetriebene Sportboote (egal ob nur Motorboot oder Segelyacht mit Maschine) vorgeschrieben.

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Im Prinzip gibt es 2 Pflichtführerscheine für Sportboote in privater Nutzung, den SBF See und den SBF Binnen. Neuerdings (seit dem 10. Mai 2017) nennt man sie: Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen und Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen.

Der Sportbootführerschein See - der Bootsführerschein See

Der Sportbootführerschein See (auch SBF See genannt), erlaubt - vereinfacht gesagt - die Fahrt im Salzwasser.

Der Sportbootführerschein Binnen - der Bootsführerschein Binnen

Für Binnenschifffahrtstraßen („Süßwasser“) ist in Deutschlnd der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) vorgeschrieben.

Weitere Pflicht-Scheine:
Sobald auf einem Sportboot ein Funkgerät (eine "Funkstelle") eingebaut ist, benötigt der Führer dieses Bootes zum Betreiben der Funkstelle einen Funkschein. (es reicht nicht aus, das Funkgerät nicht zu benutzen, wenn man keinen Schein dafür besitzt, sobald ein Funkgerät an Bord ist braucht man einen Funkschein!).

Ähnlich wie SBF Binnen und SBF See gelten UBI für den Binnenfunk und SRC für den Seefunk.

Auf den SBF See und bedingt auch auf dem SBF Binnen bauen die freiwilligen Befähigungsnachweise SportKüstenschifferschein (auch SKS genannt), und darauf dann der Sportseeschifferschein ( auch SSS genannt) auf. Diese Scheine sind freiwillige Scheine,
die bei privaten Törns nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Viele Vercharterer von Yachten fordern aber vom Charterer einen Nachweis, dasss der Charterer in der Lage ist, das Schiff im Küstenmeer sicher zu führen. Dies weist man dann mit dem freiwilligen, jedoch für das Küstenmeer empfohlenen SKS nach.

Seit dem 17. Oktober 2012 ist eine Ausweitung der Führerscheinfreiheit für Motoren mit einer Nutzleistung von nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) in Kraft getreten.
Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober. Die Ausweitung der Führerscheinfreiheit im Binnen- und Seebereich gilt dabei für Personen ab 16 Jahren.
Seit dem 1. August 2023 gilt dies auch auf dem Rhein.