Sportseeschifferschein an der Segelschule Köln


Fächer Recht und Wetter

Start am Montag, 8. Januar, 19 Uhr.  
(Zusammen kosten die beiden Fächer Recht und Wetter 299,- Euro) hier buchen

NEU: Ihr könnt die einzelnen Fächer auch einzeln buchen! 

Recht: 6 Montagabende ab dem 8. Januar 2024 (Karneval ist kein Unterricht!!!)  - -> Kosten: 189,- Euro

Wetter: 4 Montagabende ab 26. Februar 2024 --> Kosten: 135,- Euro Wetter hier buchen

Fächer Navigation und Seemannschaft folgen im Herbst 2024

Hier online buchen über die Plattform cituro . Dort könnt Ihr auch beim Buchungsvorgang online bezahlen, oder Ihr klickt "Bezahlen vor Ort" an, dann zahlt Ihr später. Ihr könnt auch über PayPal bezahlen . . .

Fragen an die Schule: Whatsapp oder Mail

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Für den SSS werden in den Theorie und Praxisprüfungen vielfältige Anforderungen gestellt.
Manch einer fragt sich nach dem Schein, wie man ohne den Schein nur lossegeln konnte...

Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
- Navigation,
- Seemannschaft,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen. Zu den Prüfungsanforderungen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver, Radar, Seekarte und Segeln/Fahren) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

SSS Training in Stavoren

Gemäß den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV) sind folgende Themen für die Theorie vorgesehen:

Quelle: www.elwis.de

Theoretische Prüfung Sportseeschifferschein (SSS)

Die theoretische Prüfung nach Nummer 4.1 der Durchführungsrichtlinien umfasst folgende Teilprüfungsfächer:
1 Teilprüfungsfach Navigation
(maximal erreichbare Punktzahl: 40)
1.1 Gebrauch und Berichtigung von Seekarten und weiterer nautischer Veröffentlichungen unter Berücksichtigung von Kapitel V des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
1.2 Kurs- und Peilungsverwandlung
1.3 Terrestrische Schiffsortsbestimmung einschließlich Wegpunktnavigation
1.4 Stromnavigation
1.5 Terrestrische Kompasskontrolle
1.6 Gezeitenkunde
1.6.1 Aufbau und Gebrauch von Gezeitentafeln und Gezeitenstromatlanten
1.6.2 Lotungsbeschickung
1.6.3 Passieren einer Barre, Trockenfallen
1.7 Elektronische Navigation
1.7.1 Satelliten-gestütztesFunknavigationsverfahren (z. B. GPS): Anwendungsmöglichkeiten und Zuverlässigkeit
1.7.2 Radar: Darstellungsarten, Störungen desRadarbildes, Radarreflektoren, Racon
1.7.3 Zusammenwirken elektronischer Navigationsgeräte (NMEA Schnittstelle), Möglichkeiten und Risiken
1.7.4 Elektronischer Kartenplotter, elektronische Seekarte (ECDIS = Electronic Chart
Display and Information System)
1.7.5 Aufbau und Gebrauch des automatischen Identifizierungssystems AIS
2 Teilprüfungsfach Schifffahrtsrecht
(maximal erreichbare Punktzahl: 40)
2.1 Allgemeines
2.1.1 Schiffspapiere
2.1.2 Logbuchführung
2.1.3 Ausrüstungspflicht (Seekarten, Seebücher und navigatorische und sonstige Sicherheitsausrüstung)
2.1.4 Besetzung des Schiffes
2.2 Seeverkehrsrecht
2.2.1 Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich Radarplotten
2.2.2 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der jeweils geltenden Fassung (§§ 1 bis 35,
§ 37) und nationale Ergänzungsvorschriften soweit die Sportschifffahrt betroffen
ist; Hinweise auf nationale Ergänzungsvorschriften anderer Staaten zu den KVR
2.3 Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
2.4 Seeunfalluntersuchung (BSU, Seeämter)
2.5 Umweltschutz (MARPOL-Übereinkommen: Sondergebiete,Protokoll I; HelsinkiÜbereinkommen)
2.6 Die Verantwortung des Schiffsführers für Schiff und Besatzung, Rechtsstellung
von Schiff und Besatzung in ausländischen Häfen
2.6.1 verkehrsrechtlich einschließlich Schiffsführung und Wachdienst
2.6.2 strafrechtlich
2.6.3 zivilrechtlich
2.7 Sicherheit der an Bord befindlichen Personen
2.8 Seenot- und Sicherheitsfunkdienst
3 Teilprüfungsfach Wetterkunde
(maximal erreichbare Punktzahl: 40)
3.1 Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde
3.2 Wolkenformen
3.3 Druckgebilde
3.4 Regionale Wettererscheinungen (Mistral, Bora usw.)
3.5 Auswerten von Seewetterberichten/Wetterfax/Wetterkarten
3.6 Wichtige Wetterregeln
3.7 Nebel
3.8 Seegang
3.9 Meteorologische Begriffe und Messgeräte

4 Teilprüfungsfach: Seemannschaft
(maximal erreichbare Punktzahl: 40)
4.1 Die Yacht (Konstruktion, Bau, ggf. Rigg und Ausrüstung)
4.2 Seetüchtigkeit
4.3 Stabilität
4.4 Schwimmfähigkeit (Auftrieb, Verschlusszustand, Seeschlag, Wassereinbruch)
4.5 Organisation an Bord
4.6 Sicherheitsausrüstung einschließlich Funk (Anwendung und Gebrauch)
4.7 Sicherheitsdienst (Sicherheitsrolle, Brandabwehr und Leckabwehr)
4.8 Notfallmaßnahmen bei Havarie, Kollision, Seenot, Mensch-über-Bord
4.9 Hilfeleistung, Suche und Rettung im Seenotfall
4.10 Maßnahmen bei Unfällen und Unterkühlung: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Erstbehandlung, funkärztliche Beratung
4.11 Manövrierkunde (unter Segel und unter Motor)
4.12 Ankermanöver
4.13 Manövrierverhalten von Seeschiffen (Einschätzen von Drehkreisen, Stoppstrecken, Voraussicht)
4.14 Fahren in schwerem Wetter

No Events

zum Buchungsformular →